Was unternimmt die Gewobag um Verursacher von Sperrmüll zu ermitteln?

Um die Verursacher zu ermitteln, sind die Hauswarte angehalten zum einen den Sperrmüll auf eventuelle Etiketten, die auf einen Mieter schließen lassen, zu prüfen und zum anderen Hinweisen von Mietern über einen vermeintlichen Verursacher nachzugehen. Da die Leute insbesondere in den Nachtstunden und in den unterschiedlichsten Bereichen (Kellergängen, Treppenhäuser, Hausfluren, Hof etc.) ihren Sperrmüll abladen, gestaltet sich das Ausfindig machen der Verursacher jedoch immer wieder als sehr schwierig und sie bleiben somit leider meist unerkannt.

Des Weiteren informiert die Gewobag inzwischen seit mehreren Jahren alle Mieter, sowohl in der Hausordnung sowie im Informationsblatt zum Mietvertrag als auch im Zuge der Betriebskostenabrechnungen im Erläuterungstext unter dem Punkt „08E Sperrmüll“ darüber, dass das Abstellen von Sperrmüll auf dem Grundstück und im Gebäude unzulässig ist. Die Gewobag kommt demnach sowohl Ihrer Informations- als auch Kontrollpflicht nach.